Mittlere Reife

Mit dem Halbjahreszeugnis der 10. Klasse ist für die Schüler und Schülerinnen bereits ein Großteil der Schullaufbahn geschafft: die Hälfte der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe ist vorbei . Das ist zu Recht ein Meilenstein, denn ein paar Monate später erhalten die Schüler dann das letzte Zeugnis der Einführungsphase.

Aus der Schullaufbahnempfehlung, die alle Fachlehrer der Klasse in einer Notenkonferenz verabschiedet haben und die dem Zeugnis beiliegt, können die Schüler und Eltern entnehmen, wie die Fachlehrer das Leistungsvermögen des Kindes einschätzen und welchen Schulabschluss sie empfehlen. Für Eltern ist es ebenso wichtig, die rechtliche Seite zu kennen:

Gemäß §19 Abs. 4 SchulG M-V gilt Folgendes:

Mit der Versetzung in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums erreichen die Schülerinnen und Schüler, deren Zeugnis der Jahrgangsstufe 10 einen Notendurchschnitt über alle Fächer von bis zu 3,9 oder besser aufweist, einen Abschluss, der der Mittleren Reife gleichwertig ist. Schülerinnen und Schüler, die das Gymnasium vor dem Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife verlassen und die Mittlere Reife anstreben, können sich an der bisher besuchten Schule einer entsprechenden zentralen Prüfung unterziehen. Diese orientiert sich an den Prüfungen zur Mittleren Reife."

Die Schüler und Schülerinnen der 10. Klassen können auf Antrag an den Prüfungen zur Mittleren Reife am Gymnasium teilnehmen. Mit erfolgreichem Bestehen der Prüfungen zur Mittleren Reife kann dann die Schullaufbahn enden.

Es besteht zudem die Möglichkeit, mit regulärem Abschluss der 10. Klasse durch das Endjahreszeugnis einen Abschluss zu erhalten, welcher dem der Mittleren Reife gleichzusetzen ist. Der Gesamtnotendurchschnitt darf nicht schlechter als 3,9 sein. Somit gewährleistet der Gesetzgeber, dass jeder Schüler am Gymnasium mit dem Übertritt in die Qualifikationsphase (Klasse 11) einen Schulabschluss erhält.

In beiden Fällen (mit Prüfung oder ohne) kann die Schullaufbahn dann enden.

Wenn Sie unsicher sind und eine persönliche Beratung über die Möglichkeiten des Schulabschlusses wünschen, können sich Eltern gern an den Koordinator Sekundarstufe I wenden.

Fachhochschulreife

Die Fachhochschulreife besteht aus einem schulischen und einem berufsbezogenen Teil. Der schulische Teil kann erreicht werden, wenn das 11. Schuljahr komplett absolviert wurde und folgende Leistungen erreicht wurden:

In den beiden Leistungskursfächern sind insgesamt mindestens 40 Punkte in zweifacher Wertung zu erreichen. Dabei müssen mindestens zwei Halbjahresleistungen jeweils mindestens fünf Punkte in einfacher Wertung erzielen.

Elf weitere Halbjahresleistungen müssen mit insgesamt mindestens 55 Punkten bewertet worden sein. In sieben dieser Leistungen müssen jeweils mindestens fünf Punkte in einfacher Wertung erreicht worden sein.

Unter den anzurechnenden Halbjahresleistungen müssen jeweils zwei enthalten sein in

1. Mathematik,
2. Deutsch,
3. derselben Fremdsprache,
4. demselben Unterrichtsfach aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld und
5. derselben Naturwissenschaft Biologie, Chemie oder Physik.

Der berufsbezogene Teil der Fachhochschulreife kann nachgewiesen werden durch

1. eine abgeschlossene Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht,
2. ein einjähriges gelenktes Praktikum, wobei einem Praktikum die mindestens einjährige kontinuierliche Teilnahme an einer Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht gleichgestellt ist, oder
3. ein freiwillig abgeleistetes soziales oder ökologisches Jahr, den Wehr- oder Zivildienst sowie den Bundesfreiwilligendienst. Abgeleistete Dienste von unter einem Jahr Dauer können auf die Dauer eines gelenkten Praktikums angerechnet werden.

 (Quelle: Abiturprüfungsverordnung MV, 19.02.2019)

Abitur

Das Abitur kann nach zwei Jahren in der Qualifikationsphase mit der abschließenden Abiturprüfung erreicht werden. Die Prüfung wird in den beiden Leistungskursen schriftlich auf erhöhtem Niveau, in einem Grundkurs ebenfalls schriftlich auf grundlegendem Niveau und in zwei weiteren Grundkursen mündlich abgelegt. Alle Prüfungen werden mit vierfacher Wertung in das Gesamtergebnis eingerechnet. Und alle Semesterleistungen aus den Prüfungsfächern fließen in die Gesamtwertung ein. Man sollte also genau überlegen, welche Leistungskurse man wählt und in welchen weiteren Fächern man Prüfung macht. Dabei ist zu bedenken, dass jedes Aufgabenfeld (siehe Facheinwahl) mit einem Fach in den Prüfungen vertreten sein muss. Da Deutsch und Mathematik Pflichtprüfungsfächer für alle Schüler und Schülerinnen darstellen, sind das sprachlich-künstlerische und das mathematisch-naturwissenschaftliche Aufgabenfeld auf jeden Fall schon abgedeckt. Pflichtmäßig dazukommen muss demnach noch eine Gesellschaftswissenschaft und außerdem eine Fremdsprache oder eine weitere Naturwissenschaft.

Nach dem Ablegen aller Prüfungen setzt sich dann die Gesamtqualifikation wie folgt zusammen:

Block I
  • alle vier Semesterleistungen der LK jeweils doppelt
  • 28 weitere Semesterleistungen in einfacher Wertung, darunter alle vier Semester des 3. – 5. Prüfungsfaches
  • bei Besonderer Lernleistung entfällt die Einbringepflicht für das 4. Prüfungsfach
  • eine Facharbeit kann mit bis zu 30 Punkten eingebracht werden (2 Semesterleistungen)
  • Summe mal 10/11, dann mindestens 200 Punkte
  • 29 mal mind. 05 Punkte
  • Einbringepflicht:
    • Unterrichtsfach - Anzahl der verpflichtenden Halbjahresleistungen
    • Deutsch - 4
    • Fremdsprache - 4 in einem Fach
    • Musik oder Kunst und Gestaltung - 2
    • Geschichte und Politische Bildung - 4
    • Evangelische oder Katholische Religion oder Philosophie - 2
    • Mathematik - 4
    • Biologie oder Chemie oder Physik - 4
Block II
  • alle fünf Prüfungen in vierfacher Wertung, dabei drei Prüfungen mit mind. 05 Punkte (darunter mind. ein LK)
  • insgesamt in fünf Prüfungen mind. 100 Punkte

Die Abiturnote wird dann anhand der Gesamtpunktzahl zugeordnet.

Exkurs: Was ist eine Besondere Lernleistung?

Die Besondere Lernleistung ist ein umfassender Beitrag zu einem von Ländern geförderten Wettbewerb, eine Jahrgangs- oder Seminararbeit oder die Dokumentation der Ergebnisse eines umfassenden fächerübergreifenden Projektes. Sie muss eindeutig einem GK-Fach oder dem Projektfach zugeordnet werden und darf als Prüfungsersatz in die Gesamtqualifikation eingebracht werden. Sie gilt dann anstelle des 4. Prüfungsfaches, d.h., dass eine mündliche Prüfung entfällt.

Anschrift

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"das andere Gymnasium" e.V.

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